Arbeitsstelle Stellen-Nr.: 25633-JH-01122023 |
Wachmann (m/w/d) im Objektschutz (Sicherheitsmitarbeiter/in) |
Überblick | |
sozialversicherungspflichtig: | Ja |
Arbeitsort: | 01662 Meißen |
frühster Beginn der Tätigkeit: | ab sofort |
Stellenanzahl: | 1 |
Berufsbranche: | Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung |
Angebotsbeschreibung: |
Die elko Sicherheit GmbH & Co. KG bietet seit über 35 Jahren Sicherheits- und Servicedienstleistungen für Gewerbe-, Industrie-, Infrastruktur- und Wohnimmobilien der öffentlichen Hand sowie für sämtliche Wirtschafts-Branchen an. Wir sind im Sicherheitsmarkt einer der führenden Anbieter im Bereich personeller Dienstleistungsaufgaben. Werkschutzleistungen, Empfangs- und Kontrolldienste, Revierdienst, Interventionsdienst sowie Kurierdienste sind dabei unsere Hauptgeschäftsfelder. Selbstverständlich beraten wir unsere Kunden auch umfassend zu allen Sicherheitsfragen und zu Themen der kombinierten Sicherheit durch Dienstleistung und Technik. Wir suchen zum schnellstmöglichen Zeitpunkt einen Wachmann (m/w/d) im Streifendienst am Standort Meißen. Die Arbeitszeiten erfolgen nach Absprache und Einsatzplan im Schichtdienst. Das Arbeitsverhältnis ist befristet für 1 Jahr. |
Konditionen | |
Arbeitszeit (pro Woche): | 40 Stunden ( Vollzeit) |
Vergütung: | nach Tarifvertrag Sicherheitsdienstleistungen Sachsen: 13,00 € bis 13,30 € je nach Einsatzgebiet |
Befristung: | unbefristet |
Anforderungen an Bewerber | |
mindest erforderlicher Schulabschluss: | nicht relevant |
erforderlicher Berufsabschluss: | keine Angabe |
mindest erforderliche Hochschulabschlussart: | keine Zuordnung |
PKW benötigt: | Nein |
Führerschein: | B (Pkw bis 3,5 t - früher Klasse 3) |
sonstige Anforderungen: |
Unsere Anforderungen: - einwandfreier Leumund - körperlich fit und flexibel - Nacht- / Sonn- und Feiertagsdienste - Bereitschaftsdienste - Nachweis § 34a GeWO - Fahrerlaubnis Klasse B |
Kontakt | |
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Ihre(n)
zuständige(n) Fallmanager(in) im Jobcenter um die Kontaktdaten des Arbeitgebers zu erhalten |